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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars kommt ein Vertragsverhältnis mit Chen Taiji Bern zustande.

Vertragsgegenstand

Chen Taiji Bern bietet Kurse für Taiji, Baji und Qigong an. Der Unterricht findet zwischen 40 – 44 Wochen statt. Wie viele Wochen es effektiv sind, kann sich von Jahr zu Jahr unterscheiden. In der Regel findet der Unterricht in den Berner Schulferien nicht statt. Gesetzliche Feiertage und verpasste Lektionen dürfen nachgeholt werden, solange eine Mitgliedschaft besteht.

Beitragspflicht

Das Bezahlen der Trainingsgebühr berechtigt die Trainierenden die entsprechenden Trainings zu besuchen. Die Semesterpreise sind auf der Webseite unter Kosten ersichtlich.

Die Trainingsgebühr ist halbjährlich, oder jährlich per 15.6. |  15.12. im voraus zu entrichten. Ausnahmen sind in Absprache und nur in Einzelfällen möglich. Bei verspäteter Zahlung fordert Chen Taiji Bern Mahngebühren in angemessener Höhe ein.
Das Nichtbesuchen von einzelnen Lektionen gibt kein Anrecht auf Gebührenermässigung. Eine Rückerstattung kann nur in speziellen Fällen auf Gesuch hin und mit Arztzeugnis geleistet werden (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Berufs- oder Studienbedingter Auslandaufenthalt, Militär). Der Ausfall muss mindestens 4 Wochen dauern. Es entscheidet die Lehrerschaft. Die Rückerstattung erfolgt ausschliesslich in Form einer Ermässigung auf die nächste Semestergebühr und nur wenn die Mitgliedschaft weitergeführt wird. Im Falle von unvorhergesehenen Betriebsunterbrüchen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Versicherung

Jede | r Kursteilnehmer*in ist verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall und Haftpflicht) besorgt zu sein. Chen Taiji Bern lehnt jede über den erwähnten Versicherungsschutz hinaus gehende Haftpflicht ihnen gegenüber ab. Mit Unterzeichnung des Vertrages gegenüber Chen Taiji Bern anerkennt der | die Kursteilnehmer*in, resp. deren gesetzliche Vertretung ausdrücklich, davon Kenntnis genommen zu haben, dass im Verlaufe eines Kampfsportkurses Schmerzen, Schläge oder Verletzungen erlitten werden können. Der | die Kursteilnehmer*in sowie die allfällige gesetzliche Vertretung verzichten ausdrücklich auf Schadenersatz-, Genugtuungs-, Invaliditätskosten-, Unfallkosten- oder Heilungskosten-Forderungen gegenüber Chen Taiji Bern und dessen Lehrer*innen oder anderen Kursteilnehmer*innen, soweit sie nicht das Resultat eines Vergehens oder Verbrechens sind.

Vertragsdauer – Auflösung

Ein Austritt ist zulässig auf das Ende jeden Semesters. Zwecks wirksamen Austritts ist eine schriftliche Erklärung an Chen Taiji Bern bis spätestens vier Wochen vor Semesterende 1.6. | 1.12. zu schicken. Eine Email genügt nicht. Ohne schriftliche und pünktliche Austrittserklärung bleiben auch zukünftige Trainings- und Mitgliedergebühren geschuldet.

Über einen Ausschluss kann die Lehrerschaft jederzeit befinden. Der Ausschluss wird sofort wirksam. Auf Anfrage kann die Lehrerschaft diesen begründen. Bei Austritt oder Ausschluss besteht kein Rückerstattungsanspruch für schon bezahlte Beträge.

Veröffentlichung von Film – und Fotomaterial

Es ist möglich, dass es im Rahmen von Unterricht, Seminaren und Retreats zu Film- und Fotoaufnahmen kommen kann, welche für die Webseite oder auf sozialen Medien verwendet werden. Der | die Unterzeichnende haben dies zur Kenntnis genommen.

Anwendbares Recht – Gerichtsstand

Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.